Im Rahmen des EU Green-Deal hat die EU drei Richtlinien zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-CSRD), zu Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette (EU-CSDDD) und zur Offenlegung von nachhaltigen Umsätzen, Investitionsausgaben und Betriebskosten (EU-Taxonomie) auf den Weg gebracht. Stand jetzt sind z.B. von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2027 Unternehmen betroffen die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeitende, >50 Mio Umsatz, > 25 Mio Bilanzsumme.
Auch wenn die gesetzliche Pflicht für kleine und mittelgroße Unternehmen durch die Reform entfallen könnte, besteht in vielen Fällen eine faktische Verpflichtung. So sind viele Interessensparteien, zum Beispiel Banken, Kunden und Mitarbeitende, an Nachhaltigkeitsinformationen interessiert oder machen diese perspektivisch zu einem verpflichtenden Bestandteil der Geschäftsbeziehung.
Eine freiwillige Berichterstattung, nach einem der Unternehmensgröße entsprechenden Berichtsstandard wie zum Beispiel dem VSME, stellt eine Möglichkeit dar die steigenden Informationsanforderungen von Kunden und Banken zu erfüllen, Mitarbeitenden zu gewinnen und zu binden, sowie neue Geschäftspotenziale zu eröffnen.
Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Heidekreis bieten wir ab Ende 2025 die (für Mitglieder kostenfreie) Möglichkeit einer Schulung und Begleitung zur Erstellung des ersten eigenen Nachhaltigkeitsberichts. Dafür wird eine vom Unternehmen definierte Person über einen Zeitraum von ca. 16 Monaten Stück für Stück durch die Erstellung des ersten eigenen Berichts geführt, mit dem Ziel ab 2027 selbstständig den eigenen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können.